erweiterte Notbetreuung

24.04.2020

 

Liebe Eltern,

es gibt Neuerungen zur Notbetreuung:

Berechtigt zur Teilnahme sind Schüler der Klassenstufe 1-7 bei denen:

  • Beide Erziehungsberechtigte bzw. die oder der Alleinerziehende außerhalb der Wohnung eine präsenzpflichtige berufliche Tätigkeit wahrnehmen / wahrnimmt und diese vom Arbeitgeber unabkömmlich gestellt sind (Bescheinigung durch Arbeitgeber notwendig)

und

  • Keine familiäre oder anderweitige Betreuung möglich ist
  • Die Berechtigung zur Aufnahme in die Notbetreuung von Kindern, deren Eltern in einer sog. Kritischen Infrastruktur im Sinne des Absatz 4 der Corona-VO arbeiten, bleibt weiterhin bestehen. Die genaue Auflistung der hierzu zählenden Tätigkeiten kann auf der Homepage des Kultusministeriums eingesehen werden:  https://km-bw.de

 

In der unten aufgeführten Datei finden sie genauere Hinweise und das Anmeldeformular, das die Schule VOR dem ersten Tag der Betreuung braucht.