erweiterte Notbetreuung
24.04.2020
Liebe Eltern,
es gibt Neuerungen zur Notbetreuung:
Berechtigt zur Teilnahme sind Schüler der Klassenstufe 1-7 bei denen:
- Beide Erziehungsberechtigte bzw. die oder der Alleinerziehende außerhalb der Wohnung eine präsenzpflichtige berufliche Tätigkeit wahrnehmen / wahrnimmt und diese vom Arbeitgeber unabkömmlich gestellt sind (Bescheinigung durch Arbeitgeber notwendig)
und
- Keine familiäre oder anderweitige Betreuung möglich ist
- Die Berechtigung zur Aufnahme in die Notbetreuung von Kindern, deren Eltern in einer sog. Kritischen Infrastruktur im Sinne des Absatz 4 der Corona-VO arbeiten, bleibt weiterhin bestehen. Die genaue Auflistung der hierzu zählenden Tätigkeiten kann auf der Homepage des Kultusministeriums eingesehen werden: https://km-bw.de
In der unten aufgeführten Datei finden sie genauere Hinweise und das Anmeldeformular, das die Schule VOR dem ersten Tag der Betreuung braucht.
Weitere Informationen: