Ablauf

  • Sie als Erziehungsberechtigte stellen einen Antrag auf Beratung durch den Sonderpädagogischen Dienst. Antrag auf Beratungsverfahren
  • Eine Lehrkraft im Sonderpädagogischen Dienst nimmt Kontakt zu Ihnen auf und bespricht in einem ersten Gespräch mit Ihnen die Situation.
  • Sie lernt im Anschluss Ihr Kind in unterschiedlichen Situationen kennen und erstellt auf dieser Grundlage eine Empfehlung zur weiteren Förderung.
  • Im zweiten Gespräch werden Fördermöglichkeiten sowie ggf. der Einsatz von Hilfsmitteln gemeinsam mit Ihnen erörtert und Maßnahmen festgelegt.
  • In einem späteren Gespräch wird gemeinsam mit Ihnen die Wirksamkeit der Fördermaßnahmen überprüft.
  • Stellt sich heraus, dass dieses Beratungs- und Unterstützungsangebot in der allgemeinen Schule für Ihr Kind nicht ausreicht, um dem Bildungsgang der allgemeinen Schule zu folgen, kann ein Antrag auf Prüfung und Feststellung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot gestellt werden:

 

Antrag auf Prüfung und Feststellung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot