Aufgaben

Was ist der Sonderpädagogische Dienst?

Der Sonderpädagogische Dienst ist ein unentgeltliches Beratungs- und Unterstützungsangebot der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren. Ziel der Beratung ist es, Schülerinnen und Schülern mit einem sonderpädagogischen Beratungs- und Unterstützungsbedarf eine angemessene Förderung an der allgemeinen Schule zu ermöglichen. Die Sonderpädagogen beraten Sie auf Antrag als Erziehungsberechtigte sowie als Lehrkräftebzw. Schülerinnen und Schüler der allgemeinen Schule. Sie sind Experten in den Bereichen Lernen, Sprache, geistige Entwicklung, Verhalten, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen, Hören sowie emotionale und soziale Entwicklung.

 

Aufgaben des Sonderpädagogischen Dienstes?

Die allgemeine Schule wird von sonderpädagogischen Diensten unterstützt, wenn aufgrund einer Behinderung oder aufgrund besonderer Entwicklungsprobleme ein sonderpädagogischer Förderbedarf oder jedenfalls deutliche Anhaltspunkte eines solchen Bedarfes vorliegen. Diese Dienste werden im Rahmen der Kooperation der Sonderschulen mit den allgemeinen Schulen geleistet und von der unteren Schulaufsichtsbehörde im Zusammenwirken mit den betroffenen Schulen eingerichtet und koordiniert. Die sonderpädagogischen Dienste werden in den allgemeinen Schulen in subsidiärer Funktion, insbesondere in folgenden Formen tätig:

  • Sie beraten die beteiligten Lehrer und Eltern;
  • sie klären den sonderpädagogischen Förderbedarf, und zwar im Rahmen einer kooperativen Diagnostik, in die auch die Eltern, die Lehrer der allgemeinen Schule und gegebenenfalls Vertreter weiterer Fachdisziplinen einbezogen werden;
  • sie beteiligen sich an der Förderplanung der allgemeinen Schulen im Zusammenwirken mit den Eltern und gegebenenfalls außerschulischen Leistungs- und Kostenträgern und
  • sie leisten im Rahmen des Unterrichts in arbeitsteiligen Verfahren auf gemeinsamer Grundlage eine unmittelbare sonderpädagogische Förderung der betroffenen Schüler, soweit erwartet werden kann, dass die Schüler hierdurch in die Lage versetzt werden, dem Bildungsgang der allgemeinen Schule zu folgen;
  • sie unterstützen die Schulen beim Aufbau geeigneter Hilfesysteme und Förderkonzepte. Die Wirksamkeit dieser sonderpädagogischen Dienste wird in angemessenen Zeiträumen überprüft und erforderlichenfalls modifiziert. Grundlage hierfür ist eine nachvollziehbare Dokumentation.

 

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